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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH schließt Maklerverträge ausschließlich unter Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

2. Anzuwendendes Recht; Vertragsabschluss; Erfüllungsort

 

1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt Deutsches Recht als vereinbart.

2. Neben den schriftlich niedergelegten Vertragsbestimmungen sind bei Vertragsabschluss keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.

3. Erfüllungsort für die von der Center Real Estate Services zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist – soweit nicht anders vereinbart – Frankfurt am Main.
4. Die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

3. Vertragsgegenstand

 

1. Die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH erbringt ihre Nachweise von Vertragsabschlussgelegenheiten und Vermittlungsleistungen aufgrund von Informationen Dritter. Obwohl sich die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH um möglichst vollständig und zutreffende Angaben von Objekten und Vertragspartnern bemüht, kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird auch bei Fahrlässigkeit gehaftet.

2. Die Angebote der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.

3. Neben Maklerleistungen erbringt die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt und gesondert berechnet.

4. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruches

 

1. Der Provisionsanspruch der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH wird fällig, sobald aufgrund ihres Nachweises oder ihrer Vermittlung ein Hauptvertrag abgeschlossen ist. Für die Entstehung des Provisionsanspruches ist nicht erforderlich, dass die Tätigkeit der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH die einzige Ursache für den Abschluss des Hauptvertrages ist; es genügt vielmehr Mitursächlichkeit.

2. Der Provisionsanspruch der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragspartnern aufgehoben wird.

3. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein von dem ursprünglich von der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH nachgewiesenes oder vermitteltes Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen ist. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn der Hauptvertrag mit von dem Angebot der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.

4. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner Zustandekommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

5. Provision

 

Zwischen dem Auftraggeber und der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH werden folgende Provisionssätze für Nachweis und/oder Vermittlungen vereinbart:

1.Kauf

Im Falle eines Objektankaufes oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Mio. 5%, über € 5,0 Mio. bis € 15,0 Mio. 4% und bei Werten über € 15,0 Mio. 3%. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.

2. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen

> Für Büro- und Industrieflächen beträgt die Provision 3,0 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten, bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

> Bei Verkaufsflächen beträgt die Provision 3,5 Monatsmieten zuzüglich Neben und Betriebskosten, bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

> Die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten zuzüglich anteiliger Neben- und Betriebskosten für Mietverträge, die länger als 5 Jahre abgeschlossen worden sind.

> Enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen für die Verlängerung der Miet oder Pachtzeit und/oder Vormietrechte, so erhöht sich die Provision jeweils um 0,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten je Option und Vormietrecht.

> Enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option, zusätzliche Flächen anzumieten bzw. anzupachten, wird die Provision für die zusätzlichen Flächen bei Ausübung der Option gemäß 5.2.1 bis 5.2.4 fällig.

> Vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsberechnung unbeachtlich. Bei einem Staffelmietpreisvertrag gilt die durchschnittliche Monatsmiete, bezogen auf die Gesamtfestlaufzeit des Vertrages, ebenfalls zuzüglich Neben- und Betriebskosten als Berechnungsgrundlage.

> Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm usw. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5% (beispielsweise der Abstandszahlung oder des Wertes der Einrichtungsgegenstände).

3. Wohnraumvermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,0 Netto-Monatsmieten, zahlbar durch den Mieter.

4. Erbbaurecht

Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5 % des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaurechtsnehmer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen

5. Vorkaufsrecht

Bei der Vereinbarung von Vorkaufrechten beträgt die Provision 1% des Verkehrswertes des Grundstückes, zahlbar durch den Vorkaufsberechtigten.

Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

6. Obliegenheiten des Auftraggebers

 

1. Gibt der Auftraggeber die von der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH erhaltenen Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit an einen Dritten weiter und kommt ein Hauptvertrag mit diesem zustande, so ist der Auftraggeber gegenüber der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.

2. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß Punkt 5 zu zahlen.

7. Beauftragung durch Dritte

 

Die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH wird in diesem Fall ihre Tätigkeit in unparteiischer und pflichtgemäßer Weise ausüben.

8. Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Center Immobilien Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Gerichtsstand

 

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

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